Die vorgeschlagene Form der Individualbesteuerung wird nicht nur politisch kontrovers diskutiert, sondern auch in Berufsverbänden und an Weiterbildungen rege thematisiert. Dabei geht es nicht um familienpolitische Positionierungen, sondern unabhängig davon um konkrete steuerliche und volkswirtschaftliche Folgewirkungen.
Um es vorweg zu nehmen: Obwohl die Abschaffung der Heiratsstrafe sympathisch wäre, erachten wir und ein grosser Teil der Fachwelt die Vorlage aus folgenden Gründen als nicht zielführend:
1. Bürokratieschub
- Neu müssten zusätzlich rund 1.7 Mio. Steuererklärungen bearbeitet werden: Schätzungen nennen, dass dafür bis zu 7’000 Beamtenstellen nötig sind – Mehrkosten in Millionenhöhe.
- Die bisherige Logik der Steuerregister müsste komplett angepasst werden, was zusätzliche Kosten für Informatik-Umstellungen mit sich bringt.
- Die dadurch steigenden Staatsausgaben nur für die Verwaltung müssen durch Steuern finanziert werden – entweder braucht es insgesamt mehr Geld oder die Mittel fehlen anderswo.
2. Probleme mit künstlichen Differenzierungen
- Das Rechtssystem kennt explizit gemeinsamen Liegenschaftsbesitz und Bankkonten auf mehrere Namen. Dies müsste neu künstlich auseinanderdividiert werden.
- Für viele Sachverhalte ist die heutige Besteuerung „pro Familienhaushalt“ effizient: beispielsweise für die Nutzung des Autos, die Ausbildungs- und Krankheitskosten oder Spenden. Künftig müsste dies aufwändig einzeln erhoben werden – unnötige Administration für die Steuerpflichtigen.
- Die steuerliche Aufteilung führt zu einem innerfamiliären Ausgleichszwang: Jemand versteuert das Auto, jemand anderes nutzt es für den Arbeitsweg. Krankheitskosten wurden über das „falsche“ Konto belastet. Muss man sich gegenseitig Kostenabrechnungen erstellen? Was ist, wenn Spenden nicht absetzbar sind, weil die Bescheinigung auf die falsche Person lautet mit zu wenig Einkommen?
- Für findige Personen öffnen sich unzählige neue Wege für Optimierungen und unlautere Tricks zu Lasten der Allgemeinheit.
3. Rechtsunsicherheit
- Die vorgenannten Probleme mit Aufteilungen müssen von den Steuerbehörden geprüft und unsachgemässe Optimierungen korrigiert werden. Dagegen wiederum sind Einsprachen möglich: mehr Rechtsverfahren, längere Wartefristen, höhere Kosten für die Justiz.
- Es wird mehrere Jahrzehnte dauern, bis sich die Rechtspraxis eingependelt hat und klar ist, welches Thema in welchen Fällen steuerlich wie behandelt wird.
4. Grosse Mehrkosten für einzelne Familienkonstellationen
- Mit den neuen Steuertarifen müssten Familien mit stark ungleichen Einkommen beider Partner massiv mehr Steuern zahlen. Die Kaufkraft dieser Haushalte würde eingeschränkt auch zu Lasten der Kinder.
- Diese höhere Steuerlast ist besonders ungerecht, wenn die ungleiche Einkommensverteilung unfreiwillig ist, z.B. bei gesundheitlicher Einschränkung oder ungleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
- Die oft kritisierte Aufaddierung von Einkommen („Heiratsstrafe“) wird abgelöst durch eine „Alleinverdienerstrafe“ – keine echte Problemlösung.
Dies alles stimmt uns nachdenklich. Wir empfehlen deutlich, diese misslungene Umgestaltung des Steuersystems abzulehnen.
Folgende weiterführende Artikel bieten unseres Erachtens eine gute Auslegeordnung: