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Adressstandard für QR-Rechnungen – Änderungen ab November 2026

3. Dezember 2025 von Saskia Schwyn

Der Zahlungsdienstleister SIX setzt strengere Standards für die Adressen im Swiss QR-Code um. Dies hat Konsequenzen auf alle Nutzer von QR-Rechnungen. Es gilt eine Übergangsfrist bis November 2026.

Ab November 2026 wird im Swiss QR-Code nur noch der strukturierte Adresstyp («S») unterstützt. Dies bedeutet, dass Adressinformationen künftig zwingend in strukturierter Form (mit separaten Feldern für Name, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Land) codiert sein müssen. Die bisher ebenfalls gültige kombinierte bzw. unstrukturierte Adresse («K») wird nur noch in einer Übergangsfrist verarbeitet.

Handlungsbedarf

Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Anbieter für QR-Rechnungen (Debitorenprogramm, Bank) ab, dass dieser den korrekten Adresstyp «S» in seinem QR-Code verarbeitet. Unter Umständen müssen die Adressen in der Datenbank entsprechend bereinigt werden, um dem Standard zu entsprechen.

Folgen bei Nichtbeachtung

QR-Zahlungscodes mit unstrukturierten Adressen können ab dem Stichtag nicht mehr korrekt verarbeitet werden. Zahlungen über Bank oder Post werden abgewiesen und an den Zahlungspflichtigen retourniert. Dieser administrative Aufwand kann vermieden werden.

Kategorie: Buchhaltung, Digitalisierung, Firmengemeinschaft, HST Treuhand, Treuhand, Vita Treuhand, vitaperspektiv, Wirtschaftsberatung

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