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AGOV: einziges Behördenlogin der Schweiz ab 2027

8. Dezember 2025 von David Hug

Der Bund setzt fortlaufend AGOV ein als 2-Faktor-Authentifizierung für Zugänge zu Online-Diensten der Behörden. Einige Hinweise hierzu:

AGOV: einziges Behördenlogin der Schweiz ab 2027

  • Mit AGOV als einzigem Login soll zukünftig auf die Online-Dienste verschiedener Behörden zugegriffen werden. Die Anwendungsmöglichkeiten werden fortlaufend ausgebaut.
  • Die Registrierung ist persönlich und nur einmal möglich pro Mail-Adresse. Wenn auf dieselbe Mailadresse bereits ein CH-Login (bisherige Berechtigungsverwaltung des Bundes) besteht, wird dies erkannt. Bisherige Berechtigungen werden automatisch auf das AGOV-Profil übertragen.
  • Wichtig: im AGOV-Profil werden behördenübergreifende persönliche Berechtigungen abgespeichert. Für unterschiedliche Rollen sollten daher zwingend eigenständige AGOV-Konten auf unterschiedliche Mail-Adressen eingerichtet werden (z.B. MWST-Deklaration für Unternehmen oder EasyGov-Meldepflichten über ein geschäftliches AGOV-Profil, hingegen die persönliche Steuererklärung oder Prämienverbilligungen über ein privates AGOV-Konto).

Kategorie: Buchhaltung, Firmengemeinschaft, HST Treuhand, Nonprofit-Finanzen, Steuern, Treuhand, Vita Treuhand

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